Gas
ist ein umweltfreundlicher, wirtschaftlicher und sicherer Energieträger.
Während aber z.B. Kraftfahrzeuge und Öltanks ganz selbstverständlich
einer geregelten Überwachung unterliegen, wird eine regelmäßige Überprüfung
von Gasleitungen in Gebäuden nicht durchgeführt
Immer wieder wird über die Sicherheit von Gasleitungen diskutiert.
In
diesem Zusammenhang besonders aktuell: die Haftungsfrage im Schadensfall !
Gebäudeeigentümer sind bereits
mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages zur sachkundigen und regelmäßigen
Überprüfung der Hausgasleitungen verpflichtet ( § 12 Abs.
2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von
Tarifkunden - AVBGasV ).
Aber : Gasleitungen werden - von allen Bestandteilen einer Gasanlage -
selten oder gar nicht überprüft, trotz jahrzehntelanger Nutzung.
Ursachen
hierfür sind vor allem Unkenntnis und Fahrlässigkeit.
Unsichtbare
Mängel :
Bauliche
Veränderungen, unsachgemäße Nutzung und der Alterungsprozess der
Gasleitungen können zu Undichtigkeiten führen.
Unsichtbare Mängel entstehen meist hinter Verkleidungen / Und unter Putz
verlegten Leitungen unbemerkt. Feine Risse, Undichtigkeiten oder Rost sind
die häufigsten Ursachen von Undichtigkeiten in Gasinnenleitungen. Mängel
an diesen Leitungen werden meist über Jahre nicht Erkannt. Es kommt zur
Leckage. Gas strömt aus. Personen- und hohe Sachschäden können dann die
Folge sein. Aber auch Neubauten kann es betreffen, wenn die
Gasleitung zweckentfremdet als Aufhängung für Kleidung, Werkzeug oder
Fahrräder belastet wird. Umbauten, wie das unbedachte Entfernen von Stützwänden,
können dazu führen, dass Gasleitungen durchhängen. Selbst neue
Rohrleitungen halten dieser Belastung nicht stand.
Das
Sicherheitskonzept :
Bei
einer Sicherheitsüberprüfung wird die Kontrolle der Gasleitungen nach
festgelegten technischen Standards durchgeführt und in einem Prüfbericht
dokumentiert. Neben der optischen Prüfung der Leitungsverläufe wird auch
eine Leckmengenmessung durchgeführt. Damit können auch unzugängliche
Leitungsabschnitte zuverlässig überprüft werden.
Nicht beanstandete Hausgasleitungen werden durch eine Prüfplakette
gekennzeichnet. Das Prüfzertifikat beschreibt detailliert Art, Umfang
und Zeitpunkt der Überprüfung. Prüfbericht und Prüfplakette
dokumentieren die regelmäßige, sachgerechte Überprüfung und können
Hauseigentümer so im Falle eines Falles rechtlich entlasten.
Sicherheit
im Schadensfall :
Im
Schadensfall muss der Hauseigentümer glaubhaft nachweisen können, dass
die Instandhaltung der Gasleitungen sachkundig ( nach den Technischen
Regeln Gasinstallation - TRGI ) erfolgt ist. Kann er dies nicht, geht die
Rechtsprechung davon aus, dass der Schaden bei Beachtung der TRGI nicht
entstanden wäre. ( Beweis des ersten Anscheins ). Die regelmäßig und
sachkundig durchgeführte Sicherheitsüberprüfung sämtlicher
Gasleitungsverläufe bietet deshalb auch eine weitreichende
zivilrechtliche Funktion : Denn Prüfprotokoll und Prüfsiegel beweisen,
dass der Gebäudeeigentümer seiner Prüfpflicht nachgekommen ist.
Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche von Dritten im Rahmen der Prüfungs-
und Instandhaltungspflicht ( §§ 536 und 538 BGB ) sowie der Allgemeinen
Verkehrssicherungspflicht ( §§ 823 und 847 BGB ) können so wirksam
entkräftet werden.
Der
deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches ( DVGW ), die Verbände der
deutschen Wohnungswirtschaft und das SHK-Handwerk empfehlen daher, einmal
pro Jahr eine Sicht- und spätestens alle 10 Jahre eine umfassende
technische Prüfung von Hausgasleitungen. Kürzere Intervalle,
beispielsweise alle 5 Jahre, empfehlen sich bei älteren Gebäuden und
wenn der Allgemeinzustand eines Gebäudes die Risiken erhöht.
Vorteile
für den Gebäudeeigentümer :
-Sicherheit
für Familie und Mieter (aktiver Mieter- und Verbraucherschutz)
-Früherkennung von Schäden
-Vermeidung hoher Sanierungskosten
-Anerkannter Nachweis im Rahmen der Prüfpflicht
-Juristische Entlastung im Schadensfall
-Schnelle Hilfe im Notfall durch Kenntnis aller Anlagenbestandsteile
-Steigerung des Marktwertes einer Immobilie