Solar

Solarheizung
Wie die Wärme von der Sonne in die Wohnung kommt
Die wichtigsten Komponenten und was sie bewirken
Solarheizungen sind in Deutschland im Kommen. Mehrere hunderttausend
Hausbesitzer nutzen bereits die Sonnenwärme für Haushalt und Wohnung - und
sind des Lobes voll. Allein mit Hilfe des Sonnenlichts können sie fast ihren
gesamten Warmwasserbedarf decken und zum Teil sogar die Wohnung mit Wärme
versorgen.
Vereinfachtes Schema einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung:
1.
Flachkollektor
2.
Pumpengruppe
3.
Ausdehnungsgefäß
4.
Elektronische Regelung
5.
Heizkessel
Solarfakten
Sieben
gute Gründe zur Nutzung von Solarenergie:
1.
Die Sonne ist die größte Energiequelle. Die Sonne strahlt stündlich
mehr Energie auf die Erde, als die gesamte Weltbevölkerung in einem Jahr
verbraucht. - Sonnenenergie bedeutet somit Versorgungssicherheit für
Jahrmillionen!
2.
Solarenergie ist saubere Energie, spart große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid,
das bei der Stromerzeugung und beim Heizen mit Kohle, Gas oder Öl entsteht -
ein unübersehbarer Beitrag zum Schutz des Weltklimas!
3.
Solarenergie ist kostenlose Energie, schafft Unabhängigkeit von
steigenden Energiepreisen
und wird finanziell
gefördert - so sparen Sie Geld!
4.
Infolge knapper werdender Rohstoffe werden immer häufiger Kriege geführt
- solare Eigenversorgung ist so ein persönlicher Beitrag zum Weltfrieden.
5.
Solaranlagen sind innovativ, technisch ausgereift und haben eine lange Lebensdauer
- so steigt der Wert Ihres Hauses!
6.
Die Energie
zur Herstellung einer Solaranlage ist nach 2-3 Jahren erwirtschaftet. Danach
liefert sie Energiegewinne pur!
7.
Solaranlagen stehen für Lebensqualität und machen diese für Sie täglich
spürbar!
Solarenergie
- für 92% der Deutschen Wunschenergie Nummer Eins - über 300.000 Solaranlagen
sind hierzulande bereits in Betrieb!
Ein starkes Argument für die Nutzung der Sonnenenergie ist auch ihre
Umweltfreundlichkeit. Solarwärme ist eine absolut saubere Energieform, und die
Kollektoren auf dem Dach sind sichtbares Zeichen für aktives Umweltmanagement.
Sonnenkollektoren wurden ständig verbessert und damit auch leistungsfähiger;
die neueste Generation kann bis zu 98 Prozent des auffallenden Sonnenlichts
absorbieren und einen Wirkungsgrad von 83 Prozent erreichen. Unter Einbeziehung
der verschiedenen Förderungsmöglichkeiten wie auch der Investitions- und
Betriebskosten sind Wärmeentstehungskosten von 33 Pfennig für 1 Kilowatt
Solarenergie möglich. Eine richtig dimensionierte Solaranlage liefert in
Deutschland genug Energie, um von Mai bis September 100 Prozent des
Warmwasserbedarfs im Jahresdurchschnitt 50 bis 70 Prozent zu decken; im Sommer
kann der brennstoffbeheizte Heizkessel sogar abgeschaltet werden.
Wer bauen will oder vor der Notwendigkeit steht, eine ältere Heizungsanlage
erneuern oder modernisieren zu lassen, sollte diese zukunftsweisende,
wirtschaftliche, öffentlich geförderte und umweltfreundliche Methode der Wärmegewinnung
in seine Planung mit einbeziehen und sich vom Installateur und Heizungsbauer vor
Ort beraten lassen.
Die Entscheidung, welche Komponenten, Bauarten und Dimensionen in Frage kommen,
hängt von der individuellen Situation und Lage des Hauses ab und sollte
gemeinsam mit mir abgeklärt werden. Solar- Anlagen werden vom Staat gefördert: von der
Bundesregierung und z.T. auch von den Bundesländern, Kommunen und
Energieversorgungsunternehmen - auch darüber weiß ich Bescheid.
Ausführlicher
Fördervorschlag
Marktanreizprogramm
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Zuschuss)
kombiniert mit
"Erneuerbare Energien" des Landes Niedersachsen (Darlehen)
Die
Förderhöhe für Ihre geplante Anlage beträgt rund 59%.
1.
Welche Förderung kann ich erhalten?
Sie kommen vermutlich in den Genuss gleich zweier Förderprogramme: Sie können
einen Investitionskostenzuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten (A) und gleichzeitig ein zinsgünstiges
Darlehen über das Land Niedersachsen beantragen (B).
2.
Wieviel Geld erhalte ich für meine Solaranlage?
A) BAFA-Zuschuss:
Bei Flachkollektor-, Vakuumröhrenkollektor- sowie Speicher- und
Luftkollektoranlagen erhalten Sie einen Zuschuss von 125,- Euro je angefangenem
m² installierter Bruttokollektorfläche.
Die
maximale Förderhöhe beträgt 25.000 Euro je Einzelanlage.
B)
zinsgünstiges Darlehen:
Das Darlehen erhalten Sie über bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (abzüglich
des Investitionskostenzuschusses über das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle). Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, der Zinssatz 2,5% für
die gesamte Laufzeit. Die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei. Die Auszahlung
des Darlehens erfolgt zu 100%. Die Raten zahlen Sie in festen Vierteljahresbeträgen
zurück und können jederzeit vorzeitig getilgt werden.
3.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
A) BAFA-Zuschuss:
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Investition beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
Die Anlagen (außer Speicher- und Luftkollektoren) müssen mit einem geeigneten
Funktionskontrollgerät oder einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein.
Der Kollektor muss einen Mindestertrag von 350 kWh/m² pro Jahr besitzen.
B)
zinsgünstiges Darlehen:
Mit dem Bau der Anlage darf ebenfalls erst nach Antragstellung begonnen werden.
Auf Antrag kann eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden.
4.
Wie beantrage ich die Fördermittel?
Um
die Förderungen für Ihre geplante Solaranlage in Niedersachsen zu erhalten, müssen
Sie wie folgt vorgehen:
A) BAFA-Zuschuss:
Antrags- und Bewilligungsbehörde für Zuschüsse ist das
Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
oder
Postfach 5160
65726 Eschborn
solar@bafa.de
Anträge
können auch per Internet oder Fax vom BAFA angefordert werden unter:
Telefon: 06196-908-625
Fax: 06196-908-800 oder 06196-94226
Internet: www.bafa.de
Faxabruf
0221-303 121 91 Richtlinie
Faxabruf 0221-303 121 92 Antragsformular Solarkollektoranlagen
Anträge
können bis zum 15.10.2003 gestellt werden.
B)
zinsgünstiges Darlehen:
Die Fördergelder beantragen Sie über die jeweiligen Bezirksregierungen, in
deren Bezirk die Anlage gebaut werden soll. Antragsvordrucke halten diese für
Sie bereit.
Braunschweig
PSF 3247; 38022 Braunschweig; Tel.: 0531-484-3441 (Fr. Kühn) oder 0531-4843454
(Fr. Poller)
Hannover
PSF 203; 30002 Hannover; Tel.: 0511-106-7405 (Hr. Fröhlich)
Lüneburg
PSF 2520; 21332 Lüneburg; Tel.: 04131-15-2240 (Fr. Freitag)
Weser-Ems
PSF 2447; 26106 Oldenburg ; Tel.:0441-799-2410 (Hr. Rohwolt) oder 0441-799- 2467
(Fr. Tapken)
Die
Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.
Anschließend
erfolgt der Bau der Solaranlage.
5.
Wann wird mir das Geld ausgezahlt?
A) BAFA-Zuschuss:
Nach Erhalt der schriftlichen Eingangsbestätigung können Sie mit dem Vorhaben
beginnen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des Nachweises der
Betriebsbereitschaft der Anlage einschließlich verlangter Funktionskontrollgeräte
sowie eines Nachweises über die installierte Kollektorfläche und der vom
durchführenden Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten und der Erklärung
der/des Antragstellerin/s über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Fördermittel.
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 3-6 Wochen. Der
Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage in Betrieb genommen werden
muss, beträgt neun Monate und wird nicht verlängert.
B)
zinsgünstiges Darlehen:
Das von der Bezirksregierung bewilligte Darlehen erhalten Sie von der Niedersächsischen
Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung auszahlt, nachdem diese mit
Ihnen einen Darlehensvertrag geschlossen hat.
Niedersächsische
Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung
Hamburger Allee 4
30161 Hannover
T.: 0511 – 361-0
Fax: 0511 – 361-5706
Zur
Finanzierung von Solaranlagen an Wohngebäuden vergibt die KfW außerdem im
Rahmen des CO2-Minderungsprogramms zinsgünstige Darlehen an
Investoren.
Das
Informationszentrum der KfW erreichen Sie telefonisch unter der Servicenummer
01801-335577 zum Ortstarif, per Fax unter 069-743164355 und per Mail unter iz@kfw.de.
aktuelle
Richtlinie Marktanreizprogramm
Antragsformular
"Solarkollektoranlagen"
Niedersachsen-Richtlinie
2002
Niedersachsen
Antrag ST 2002
Niedersachsen
Antrag ST Merkblatt 2002